www.freiberuflichekrankenschwester.com

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     freiberufler.kerstin@yahoo.com                                                         (c) Kerstin Kämmerer  2011 

 

 

Leistungen

    

     Eine freiberufliche Pflege-Honorarkraft ist nach § 4 Nr.14 des UstG  von der Umsatzsteuer

     befreit. Ihre Tätigkeit ist durch eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung und durch den Beitritt in eine

     Krankenkasse inklusive Pflegeversicherung abgesichtert. Für Frau Kerstin Kämmerer besteht seit dem Dezember'2012 keine Pflicht auf Rentenversicherung, da Sie ab diesen Zeitraum selber ARBEITGEBER wurde !        

 

     Eine freiberufliche Fachkrankenschwester ist bedarfsorientiert einsetzbar und nicht an das     

     Arbeitszeitgesetz gebunden !

 

     Sie als Kunde (Krankenhaus oder Privatklinik) haben keine :

 

    - Lohnnebenkosten und Sozialabgaben

 

    - Sozialleistungen für Kranken & Pflegeversicherung

 

    - Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld

 

    - Entgeldfortzahlung bei Krankheit & Urlaub

 

 

    Es entstehen Ihnen Kosten ausschließlich für geleistete Arbeitszeit und dazu sind diese

    für freiberufliche Pflegekräfte steuerlich 100% absetzbar !

 

    Organisatorisch gesehen haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite und Sie können:

 

 

    - Ihre Stammbesetzung jederzeit erweitern & somit entlasten

 

    - Überstunden abbauen und Bestandsmitarbeiter neu motivieren

 

    - die Fristen für den Zeiteinsatz selbst festlegen

 

    - Ihre Ausfallzeiten verringern & erreichen so, höhere Umsätze