Ihre Tätigkeit ist durch eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung und durch den Beitritt in eine
Krankenkasse inklusive Pflegeversicherung abgesichtert. Für Frau Kerstin Kämmerer besteht seit dem Dezember'2012 keine Pflicht auf Rentenversicherung, da Sie ab diesen Zeitraum selber ARBEITGEBER wurde !
Eine freiberufliche Fachkrankenschwester ist bedarfsorientiert einsetzbar und nicht an das
Arbeitszeitgesetz gebunden !
Sie als Kunde (Krankenhaus oder Privatklinik) haben keine :
- Lohnnebenkosten und Sozialabgaben
- Sozialleistungen für Kranken & Pflegeversicherung
- Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Entgeldfortzahlung bei Krankheit & Urlaub
Es entstehen Ihnen Kosten ausschließlich für geleistete Arbeitszeit und dazu sind diese
für freiberufliche Pflegekräfte steuerlich 100% absetzbar !
Organisatorisch gesehen haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite und Sie können:
- Ihre Stammbesetzung jederzeit erweitern & somit entlasten
- Überstunden abbauen und Bestandsmitarbeiter neu motivieren
- die Fristen für den Zeiteinsatz selbst festlegen
- Ihre Ausfallzeiten verringern & erreichen so, höhere Umsätze